AGBs von Muldental Elektronik GmbH

Ihr Fachhandelspartner in Sachen Modellbau

Großhandel AGB Muldental Elektronik GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese AGB von Muldental Elektronik GmbH, Christian Jünger, Straße der Deutschen Einheit 8a , D-04643 Geithain, (in der Folge auch Muldental Elektronik GmbH) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Großhandler und seinen gewerblichen Kunden bzw. Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Muldental Elektronik GmbH gelten ausschließlich.

1.3. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt Muldental Elektronik GmbH nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen des Käufers auch dann nicht an, wenn Muldental Elektronik GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1. Die Angebote von Muldental Elektronik GmbH sind freibleibend und werden vorbehaltlich einer positiven Bankauskunft abgegeben.

2.2. Ein Liefergeschäft auf Grund einer Bestellung des Kunden kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung der Ware zustande.

2.3. Muldental Elektronik GmbHs schriftliche Auftragsbestätigung ist vom Kunden sofort zu prüfen. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind uns sofort anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, so richtet sich der Vertragsinhalt nach dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung.

2.4. Wird eine verbindliche Bestellung vom Kunden storniert oder geändert, werden daraus resultierende Mehrkosten (Stornogebühren) weiterberechnet.

2.5. Der Käufer hat die für Ihn bestellte Ware innerhalb von vier Wochen nach Wareneingang abzunehmen.

2.6. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, pro angefangenen Kalendermonat 8,00% p.a. des Kaufpreises als Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines evtl. weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

2.7. Mit Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

3. Lieferung, Gefahrenübergang und Verzug

3.1. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort geht die Gefahr auf den Käufer über.

3.2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

3.3. Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr.

3.4. Unsere Auftragsbestätigungen sind keine Liefervereinbarungen, das darin enthaltene Datum dient der Vorankündigung. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden Muldental Elektronik GmbH von der Einhaltung dieser Fristen, ohne dass dem Käufer hieraus ein Recht auf Entschädigung oder Rücktritt vom Vertrage erwächst. Sind Lieferzeiten vereinbart, und ist die Lieferung nicht zu der bestimmten Zeit erfolgt, muss uns der Kunde eine angemessene Nachfrist bewilligen, wobei in der Regel dabei auszugehen ist, dass eine angemessene Frist mindestens drei Wochen beträgt. Der Kunde ist nach Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für verspätete Lieferungen unserer Lieferanten übernehmen wir keinerlei Haftung.

3.5. Für Lieferungen unter 50,00 Euro Nettowarenwert berechnen wir in jedem Fall eine zusätzliche Frachtkostenpauschale von 7,90 Euro.

3.6. Für jede Entladestelle erheben wir eine Logistikpauschale von 7,90 Euro.

4. Zahlung

4.1. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig.

4.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden stehen Muldental Elektronik GmbH Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

5. Eigenschaften unserer Produkte

5.1. Wir bieten insbesondere Elektronik- und Plastikbestandteile in unseren Produkten an. Insofern hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.

5.2. Muldental Elektronik GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, eine Beschaffenheitserklärung wurde im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.3. Die Zusendung von Mustern ist keine Beschaffenheitsvereinbarung.

5.4. Vor Verwendung oder Vorführung der Produkte von Muldental Elektronik GmbH hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

6. Mängelrüge, Gewährleistung

6.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen durch schriftliche Anzeige zu rügen. Verborgene Mängel hat der Käufer uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, kann er sich auf den Mangel nicht berufen.

6.2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren erfolgte.

6.3 Muldental Elektronik GmbH steht das Recht zu, bei berechtigten Beanstandungen, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Bei Unmöglichkeit der Ersatzlieferung oder Nachbesserung, ist der Käufer wahlweise berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7. Warenrücknahme

7.1. Rücknahme oder Umtausch von angenommener Ware kann nur aus Kulanz durch Muldental Elektronik GmbH gewährt werden. Eine Rücknahme kann nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Hierbei kann nur einwandfreie original verpackte Ware aus dem zum Zeitpunkt der Rücknahme aktuellen Bestand zurückgegeben werden.

7.2. Für die Rücknahme berechnet Muldental Elektronik GmbH eine Umtauschpauschale von 12% des Warenwertes, mindestens jedoch 30 Euro je Rückgabe zuzüglich der entzstandenen Logistikkosten.

7.3. Sonderartikel, die eigens als Einmalartikel produziert wurden, sind vom Umtausch / Rücknahme ausgeschlossen.

7.4. Eine Möglichkeit zur Auf- oder Gegenrechnung kann nur dann akzeptiert werden, wenn diese rechtskräftig festgestellt wurde und von Muldental Elektronik GmbH akzeptiert wurde.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Muldental Elektronik GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

8.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug ist. Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

8.3. Die Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verabreitung entstehende Produkt gilt im übrigen das gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware.

8.4. Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

8.5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Verlust und Gefahr ausreichend zu versichern und sie in einer Weise zu lagern, dass unser Eigentum nicht gefährdet wird. Für den Versicherungsfall tritt der Käufer uns seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit ab. Wir nehmen die Abtretung an.

8.6. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.

8.7. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderung gegen den Käufer um mehr als 25%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Käufers auf Freigabe verpflichtet.

8.8. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderung gegen den Käufer um mehr als 25%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Käufers auf Freigabe verpflichtet.

9. Schadenersatzansprüche

9.1 Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus einer Garantie, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Leipzig. Muldental Elektronik GmbH hat jedoch auch das Recht, den Käufer an seinen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

11. Kontakt (Händlerservice)

Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr

Telefon: +49 34341 - 40790 zum Ortstarif oder E-Mail: info@m-el.eu

Stand 05/2018

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